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Rauchmelder

Rauchmelder – ein Fall für Experten

Der Einbau der lebensrettenden Melder ist mittlerweile in 13 von 16 Bundesländern per Landesbauordnung (LBO) vorgeschrieben ist. Auch in Bestandsbauten muss nachgerüstet werden, denn die entsprechenden Fristen in den einzelnen Ländern laufen nach und nach aus. Allerdings erfordert der Umgang mit den Meldern eine nachgewiesene Kompetenz. Es darf nicht übersehen werden, dass der Umgang mit Brandschutztechnik ein Fall für Experten ist. Technische Sachkunde ist ebenso gefragt wie die Kenntnis der Normenlage.

Wir haben uns zertifiziert und sind „Geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder“ für Ihre Sicherheit!

Was heißt Rauchwarnmelder-Fachkraft?

In ganz Deutschland, unabhängig von den einzelnen LBOs, gilt die DIN 14676. Sie regelt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Die Geräte müssen regelmäßig nach den Vorgaben des Herstellers, jedoch mindestens einmal im Jahr gewartet werden, und zwar in Form einer Sichtprüfung, wie sie sich bei sicherheitstechnischen Anlagen über viele Jahrzehnte bewährt hat. Die DIN 14676 empfiehlt, die Wartung durch Dienstleister mit Kompetenznachweis durchführen zu lassen, die „Geprüften Fachkräfte für Rauchwarnmelder“, wie sie offiziell heißen. Das entsprechende Zertifikat kann durch den Besuch von Schulungen erlangt werden, zum Beispiel beim Herstellerunternehmen Hekatron. Für die Rauchwarnmelderfachkräfte werden Autorisierungsnachweise im praktischen Scheckkartenformat ausgestellt, womit sie sich ganz unkompliziert gegenüber Eigentümern und Bewohnern als Rauchwarnmelderexperten ausweisen können.

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